Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemein
Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SPECTO Arbeitsschutzagentur GmbH („Auftragnehmerin“) gelten für alle zwischen ihr und ihren Vertragspartnern („Auftraggeber“) abgeschlossenen Verträge, insbesondere für Verträge hinsichtlich sicherheitstechnischer Dienstleistungen.
- Die besonderen Regelungen dieser Bedingungen für bestimmte Vertragstypen finden bei dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen Anwendung.
- Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Sie werden nur dann und nur insoweit anerkannt, wie sie von der Auftragnehmerin zuvor schriftlich bestätigt wurden. Die Geltung dieser AGBs wird zugleich für alle zukünftigen Verträge vereinbart
Pflichten
- Die Auftragnehmerin wird ihre vertraglich geschuldeten Leistungen unparteiisch, neutral und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik erbringen.
- Die Beratung durch die Auftragnehmerin und die Überlassung von Informationen durch die Auftragnehmerin entbindet den Auftraggeber nicht von seiner eigenen Verantwortung für die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Soweit die Auftragnehmerin den Auftraggeber hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Pflichten des Auftraggebers informiert, stellt dies in keinem Fall eine Rechtsberatung dar und kann die Einholung eines Rechtsrates eines qualifizierten Rechtsanwaltes hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Pflichten des Auftraggebers nicht ersetzen.
Jede überlassene Information hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Pflichten des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin erhebt – auch wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt wurde – weder Anspruch auf Vollständigkeit noch Richtigkeit.
Geheimhaltung / Datenschutz
- Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, keinerlei Informationen, die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, an Dritte weiterzuleiten oder in sonstiger Weise zu veröffentlichen und alle Informationen, die im Rahmen der Dienstleistung der Auftragnehmerin bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Die Pflicht für die vertrauliche Behandlung besteht über das konkrete Auftragsverhältnis hinaus.Sie verpflichtet sich, ihre Arbeitnehmer über die Geheimhaltungspflicht zu belehren. Alle Mitarbeiter wurden gem. des BDSG unterwiesen.
- Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere die Rechtmäßigkeit einer eventuellen Datenweitergabe an die Auftragnehmerin sowie für die Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung verantwortlich (verantwortliche Stelle i.S.d. § 3 Abs. 7 BDSG). Die Beurteilung der Zulässigkeit der Datenverarbeitung obliegt allein dem Auftraggeber.
Urheberrecht
Die durch die Auftragnehmerin erstellten Inhalte und Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält eine einfache, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung für den eigenen und vertragsgemäßen Gebrauch eingeräumt.
Untersagt ist insbesondere eine Zugänglichmachung für oder Weitergabe – gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte oder eine anderweitige Veröffentlichung.
Haftung
- Die Auftragnehmerin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.Im Übrigen haftet die Auftragnehmerin ausschließlich nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Auftragnehmerin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit eines Liefergegenstandes übernommen hat.Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.“Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
- Kann eine Leistung, zu der die Auftragnehmerin verpflichtet ist, aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen nicht von der Auftragnehmerin zu vertretenen Umständen nicht oder nur verspätet oder gar nicht ausgeführt werden, so entfällt gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung.Der Auftraggeber kann nach Setzung einer angemessenen Frist zur Erfüllung vom Vertrag zurücktreten. § 323 II BGB gilt entsprechend.
- Sollte die Auftragnehmerin gegenüber Dritten aufgrund einer Pflichtverletzung des Auftraggebers schadensersatzpflichtig werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen freizustellen.
- Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die Haftung der Organe, Arbeitnehmer, Vertreter oder sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
- Falls der Auftraggeber Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, Günzburg. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
- Für die Berechnung der Leistungen gelten die in dem bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsverzeichnis von der Auftragnehmerin vorgesehenen Entgelte, soweit nichts anderes vereinbart. Dieses kann auf der Webseite der Auftragnehmerin eingesehen werden.
- Die Auftragnehmerin kann nach eigenen Ermessungen angemessene Vorschüsse verlangen und Teilrechnungen stellen. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein.
- Soweit nicht anders gekennzeichnet, verstehen sich vereinbarte Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
- Sollte durch das Finanzamt eine Umsatzsteuer-Pflicht für Teile des Leistungsumfanges oder den Leistungsumfang insgesamt nachträglich festgestellt werden und/oder vom Auftragnehmer seitens des Finanzbeamten die Abführung von Umsatzsteuer verlangt werden, kann die Auftragnehmerin die bereits gestellten Rechnungen ändern und entsprechende Umsatzsteuer vom Auftraggeber nachfordern.
Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages -gleich aus welchem Rechtsgrund- bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam.
B. Besondere Geschäftsbedingungen für Seminare
- Für Verträge zwischen der SPECTO Arbeitsschutzagentur GmbH („Veranstalterin“) und den „Teilnehmern“ über die Veranstaltung und Teilnahme an Seminaren gelten die folgenden besonderen Geschäftsbedingungen.
- Die Veranstalterin behält sich vor, von der Veranstaltung von Seminaren bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 7 Teilnehmer) sowie bei Ausfall des Dozenten zurückzutreten oder das Datum der Veranstaltung zu verschieben.
- Im Falle eines Rücktritts erstattet sie umgehend die bezahlten Kursgebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Der Rücktritt des Teilnehmers ist bis zum 14. Tag vor Beginn des Seminars kostenfrei möglich. Vom 13. bis zum 7. Tag fallen 50% des Rechnungsbetrages an. Bei Rücktritt von weniger als 7 Tagen vor Beginn des Seminars oder bei Nichterscheinen werden 100 % der vereinbarten Gebühren fällig. Bei einigen Seminaren, insbesondere bei denen, die mit Kooperationspartnern durchgeführt werden, gelten gesonderte Rücktrittsregelungen, auf die im Einzelfall hingewiesen wird.
- Soweit nichts anders vereinbart, gilt die auf der Webseite des Veranstalters abrufbare Preisliste.
- Sofern nicht anders gekennzeichnet, beinhaltet das Angebot des Veranstalters nur die Durchführung des Seminars. Verpflegung und Unterkunft sind nicht Teil des Angebots des Veranstalters und obliegt dem Teilnehmer selbst.
C. Besondere Geschäftsbedingungen für In-House Schulungen
Bei In-House Schulungen verpflichtet sich der Auftraggeber, die folgenden Geräte und Räume zur Verfügung zu stellen:
- Schulungsraum mit ausreichender Bestuhlung
- Beamer
- Flip-Chart
- Zugriff und Zugang zu schulungsrelevanten Maschinen und Produktionsanlagen für die Dauer der Schulung