Die Bedienung eines Gabelstaplers verlangt vom Fahrer volle Konzentration und Können. Deshalb schreibt auch die Berufsgenossenschaft vor: Jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit diesem Transportmittel arbeitet, muss eine entsprechende Ausbildung absolvieren und eine theoretische und praktische Prüfung erfolgreich ablegen. Laut dem DGUV-Grundsatz 308-001 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ ist dafür eine mehrstufige Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer vorgeschrieben.
Gabelstapler Stufe 2:
Besitzen Sie die Fahrerlaubnis für Flurförderzeuge Stufe 1, so können Sie aufbauend darauf das Folge-Seminar Gabelstapler Stufe 2 belegen. In diesem Seminar erlernen Sie in Theorie und Praxis den Umgang mit speziellen Flurförderzeugen wie zum Beispiel Containerstapler, Regalflurförderzeuge oder Seitenmaststapler.
Erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung Gabelstapler Stufe 1.
Personen, die Flurförderfahrzeuge bedienen sollen und die Grundausbildung Gabelstapler Stufe 1 bereits absolviert haben.
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Bei einer Teilnehmerzahl von 7-15 Personen sparen Sie bis zu 40 % mit unseren Gruppenpaketen.
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