Jeder Unternehmer, der regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, muss einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. So festgehalten in der neuen DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und im Sozialgesetzbuch SGB VII § 22. In diesem Grundseminar lernen Sie nicht nur die rechtlichen Grundlagen kennen. Sie erfahren auch, wie Sie Gefahrenpotentiale an Arbeitsplätzen richtig einschätzen, um Unfälle zu vermeiden. Wir vermitteln Ihnen zudem alle wesentlichen Punkte, die Sie in Ihrer Rolle als Sicherheitsbeauftragter fachlich stützen und als Vorbildfunktion stärken.
Für dieses Seminar sind keine besonderen Voraussetzungen nötig.
Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte und Personen, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind.
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Bei einer Teilnehmerzahl von 7-15 Personen sparen Sie bis zu 40 % mit unseren Gruppenpaketen.
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