Eine besondere Art der Stapler bilden die Teleskopstapler, die auch als Teleskoparmstapler oder Telehandler bezeichnet werden. Während bei den übrigen Staplerarten ein Schwerpunkt auf dem Heben von Lasten bei nur relativ geringem Gabelvorschub liegt, gehören beim Teleskopstapler horizontale und vertikale Bewegungen zum Maschinenkonzept. Um Teleskopstapler bedienen zu dürfen, ist eine spezielle Ausbildung erforderlich, die mit dem DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ geregelt ist und sich in drei Stufen gliedert.
Theoretische Ausbildung
Stufe 1
Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für den Einsatz von Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen
Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz von Teleskopstapler als Hubarbeitsbühne
Praktische Ausbildung
Um an dem Seminar teilnehmen zu können, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und über die körperliche sowie geistige Verfassung verfügen. Im Rahmen einer gewerblichen Ausbildung können Auszubildende bereits ab dem 16. Lebensjahr teilnehmen – natürlich in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb.
Personen, die geländegängige Teleskopstapler bedienen sollen.
Bis zu 40% Rabatt
Bei einer Teilnehmerzahl von 7-15 Personen sparen Sie bis zu 40 % mit unseren Gruppenpaketen.
Anfrageformular