Personen, die einfache elektronische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen sollen, benötigen eine entsprechende Unterweisung. In dieser Unterweisung als „Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)“ erhalten Sie den jährlich benötigten Unterweisungsnachweis zur Ausübung einfacher, elektronischer Arbeiten. Die Seminarinhalte basieren auf den Durchführungsbestimmungen zur DGUV Vorschrift 3.
Für dieses Seminar sind keine besonderen Voraussetzungen nötig.
Personen, die einfache elektronische Arbeiten durchführen sollen wie z. B. Hausmeister von Verwaltungen, Handwerker in verschiedenen Gewerken, Kundendienstmonteure, Mitarbeiter von Industrie, Behörden und Versicherungen.
Bis zu 40% Rabatt
Bei einer Teilnehmerzahl von 7-15 Personen sparen Sie bis zu 40 % mit unseren Gruppenpaketen.
Anfrageformular