Als Arbeitgeber hast du die Pflicht den Arbeits- und Gesundheitsschutz deiner Mitarbeiter sicherzustellen – auch im Homeoffice.
Gerade in Zeiten des Coronavirus erlebt das Homeoffice einen regelrechten Boom. Immer mehr Arbeitnehmer, deren Arbeitsfeld es erlaubt, verlagern ihre Arbeit ins eigene zu Hause. Dabei gibt es auch beim Arbeiten im privaten Bereich einiges zu beachten, um den Gesundheit- und Arbeitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Was ist Homeoffice?
Das Arbeiten im Homeoffice ist eine besondere Form des mobilen Arbeitens, wobei der Arbeitnehmer nach vorheriger Abstimmung mit seinem Arbeitgeber zeitweilig im Privatbereich tätig ist. Der Begriff Homeoffice bedeutet also umgangssprachlich das Arbeiten von zu Hause aus.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für das Arbeiten im Homeoffice?
Grundsätzlich gelten auch im Homeoffice die Regeln des Arbeitsschutzgesetztes. Demnach trägst du als Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeiter. Es ist deine Pflicht die Arbeit auch im Homeoffice so zu gestalten, dass Gefährdungen für deine Angestellten möglichst vermieden werden. Dazu gehört auch mögliche Gefährdungen in Form einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und gemäß § 15 Abs. 1 ArbSchG deine Mitarbeiter in Sachen Sicherheit und Gesundheit zu schulen und zu unterweisen.
Welche Gefahren bestehen beim Arbeiten im Homeoffice?
Neben elektrischen Gefahren stellen vor allem das Arbeitsumfeld und die Arbeitssituation potentielle Gefahren dar. Aber auch psychische Belastungen, Klima, Beleuchtung und vor allem Ergonomie spielen eine Entscheidende Rolle bei der Gefährdungsbeurteilung.
Wie sollte ein Homeoffice Arbeitsplatz gestaltet sein?
Ist dein Mitarbeiter nur zeitweilig von zu Hause aus tätig, ist dieser selbst für die Einrichtung seines Arbeitsplatzes zuständig. Sollte dieser aber langfristig von zu Hause aus arbeiten, ist die richtige Gestaltung des Homeoffice Arbeitsplatzes wichtig:
- Zusätzlich zu einem Notebook sollte ein externer Bildschirm sowie eine externe Maus verwendet werden, um Fehlhaltungen zu vermeiden.
- Arbeitstisch und Stuhl sollten nach Möglichkeit entsprechend der Körpergröße eingestellt werden, um ein ergonomisches Arbeiten zu ermöglichen.
- Die Bildschirm-Oberkante sollte auf Augenhöhe sein und es sollte auf einen ausreichenden Abstand zwischen Auge und Bildschirm geachtet werden.
- Die Lichtquelle, im besten Fall Tageslicht, sollte sich seitlich vom Arbeitsplatz befinden, um Spiegelungen zu vermeiden.
- Eine ausreichende Beleuchtung (mind. 500 Lux) durch eine zusätzliche Lichtquelle (z.B. Stehlampe, Tischleuchte) ist wichtig für das Lesen von Texten.
Wie sind die Regelungen im Falle eines Unfalls?
Auch im Homeoffice können Arbeitsunfälle passieren. Ein Unfall, der infolge einer betrieblichen Tätigkeit erfolgt, ist regulär unter dem Schutz der Unfallversicherung gesetzlich versichert. Private Tätigkeiten, wie z.B. der Weg zur Toilette oder in die Küche sind dagegen ausgenommen. Entscheidend ist immer die Frage nach dem Zweck der Handlung, die zu dem Unfall geführt hat.
Gefährdungsbeurteilung erstellen und Mitarbeiter unterweisen
Es liegt also in deiner Verantwortung als Arbeitgeber, die möglichen Gefahren im Homeoffice zu beurteilen und daraus die richtigen Maßnahmen abzuleiten, um deine Mitarbeiter zu schützen.
Du hast als Arbeitgeber wenig Zeit oder willst dich nicht in die Materie einarbeiten? Kein Problem! Unsere Experten helfen dir dabei, die Gefährdungsbeurteilung für dein Unternehmen zu erstellen und deine Mitarbeiter entsprechend dieser und den nötigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu schulen und zu unterweisen. Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme!
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