Als Arbeitgeber hast du die Pflicht den Arbeits- und Gesundheitsschutz deiner Mitarbeiter sicherzustellen – auch im Homeoffice.
Gerade in Zeiten des Coronavirus erlebt das Homeoffice einen regelrechten Boom. Immer mehr Arbeitnehmer, deren Arbeitsfeld es erlaubt, verlagern ihre Arbeit ins eigene zu Hause. Dabei gibt es auch beim Arbeiten im privaten Bereich einiges zu beachten, um den Gesundheit- und Arbeitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Das Arbeiten im Homeoffice ist eine besondere Form des mobilen Arbeitens, wobei der Arbeitnehmer nach vorheriger Abstimmung mit seinem Arbeitgeber zeitweilig im Privatbereich tätig ist. Der Begriff Homeoffice bedeutet also umgangssprachlich das Arbeiten von zu Hause aus.
Grundsätzlich gelten auch im Homeoffice die Regeln des Arbeitsschutzgesetztes. Demnach trägst du als Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeiter. Es ist deine Pflicht die Arbeit auch im Homeoffice so zu gestalten, dass Gefährdungen für deine Angestellten möglichst vermieden werden. Dazu gehört auch mögliche Gefährdungen in Form einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren und gemäß § 15 Abs. 1 ArbSchG deine Mitarbeiter in Sachen Sicherheit und Gesundheit zu schulen und zu unterweisen.
Neben elektrischen Gefahren stellen vor allem das Arbeitsumfeld und die Arbeitssituation potentielle Gefahren dar. Aber auch psychische Belastungen, Klima, Beleuchtung und vor allem Ergonomie spielen eine Entscheidende Rolle bei der Gefährdungsbeurteilung.
Ist dein Mitarbeiter nur zeitweilig von zu Hause aus tätig, ist dieser selbst für die Einrichtung seines Arbeitsplatzes zuständig. Sollte dieser aber langfristig von zu Hause aus arbeiten, ist die richtige Gestaltung des Homeoffice Arbeitsplatzes wichtig:
Auch im Homeoffice können Arbeitsunfälle passieren. Ein Unfall, der infolge einer betrieblichen Tätigkeit erfolgt, ist regulär unter dem Schutz der Unfallversicherung gesetzlich versichert. Private Tätigkeiten, wie z.B. der Weg zur Toilette oder in die Küche sind dagegen ausgenommen. Entscheidend ist immer die Frage nach dem Zweck der Handlung, die zu dem Unfall geführt hat.
Es liegt also in deiner Verantwortung als Arbeitgeber, die möglichen Gefahren im Homeoffice zu beurteilen und daraus die richtigen Maßnahmen abzuleiten, um deine Mitarbeiter zu schützen.
Du hast als Arbeitgeber wenig Zeit oder willst dich nicht in die Materie einarbeiten? Kein Problem! Unsere Experten helfen dir dabei, die Gefährdungsbeurteilung für dein Unternehmen zu erstellen und deine Mitarbeiter entsprechend dieser und den nötigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu schulen und zu unterweisen. Wir freuen uns auf deine Kontaktaufnahme!
Tipp: Wie viel Arbeitsschutz braucht mein Unternehmen? Mache jetzt den Test!