Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ein betrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt. Die SiFa hat im Betrieb eine Schlüsselstellung. Sie prüft den Arbeitsschutz im Unternehmen und spricht Empfehlungen aus und berät den Unternehmer, ohne dabei über eine entsprechende Weisungsbefugnis zu verfügen. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist entscheidend für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Angestellten im Unternehmen.
Welche Aufgaben hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die SiFa unterstützt den Arbeitgeber bei der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und hilft bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Der Fokus liegt vor allem auf der präventiven Planung und Gestaltung von Arbeitsprozessen, um potentielle Gefährdungen am Arbeitsplatz rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Ziel ist es dadurch Unfällen vorzubeugen und aufwendige Nachbearbeitungen oder Prozessänderungen zu vermeiden.
Warum muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden?
Der Arbeitgeber ist laut §3 des ArSchG verpflichtet für ausreichend Arbeitsschutz in seinem Unternehmen zu sorgen. Dazu gehört auch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die in §5 des ASiG geregelt ist. Betroffen davon sind nicht nur Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeitern, wie oft fälschlicherweise vermutet wird, sondern auch Kleinstbetrieb ab 10 Mitarbeitern. Der Unternehmer hat die Wahl, ob er eine Fachkraft für Arbeitssicherheit intern bestellt oder extern beauftragt. Durch das Unternehmermodell der Berufsgenossenschaft kann der Unternehmer mit bis zu 20 Mitarbeitern das Unternehmen auch selbst betreuen. Wird keine Fachkraft bestellt, kann es im Schadensfall zu einer persönlichen Haftung des Arbeitgebers kommen. Daher ist es wichtig sich bereits vorher um die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu kümmern.
In §2 der DGUV Vorschrift 2 wird die erforderlichen Betreuungszeiten einer SiFa geregelt. Mit unserem kostenlosen Arbeitsschutz-Rechner können Sie ganz einfach in wenigen Schritten ermitteln, wie viel Betreuungsstunden ihr Unternehmen braucht. Jetzt ausprobieren!